FAQ
Wenn Sie in Deutschland als Arzt tätig sein möchten, sollen Sie angemessene Deutschkenntnisse nachweisen. Die jeweiligen Approbationsbehörden, in deren Einzugsbereich Sie Ihre Arbeit aufnehmen wollen, sollen dann entscheiden, welches Sprachniveau gefordert wird bzw. welche Zertifikate anerkannt werden. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich 2014 beschlossen, dass ausländische Ärzte mindestens über das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen müssen. Zusätzlich muss eine Fachsprachenprüfung abgelegt werden, die sich am Sprachniveau C1 des GER orientieren soll.
Pflegekräfte aus dem Ausland werden in Deutschland immer wieder gebraucht. Um mehr Menschen für den Beruf zu gewinnen, wird in manchen Bundesländern als Eingangsbedingung auch das B1 Sprachniveau akzeptiert mit der Vorgabe, berufsbegleitend das Sprachniveau B2 abzulegen.
Grundsätzlich müssen alle Ärzte bzw. Zahnärzte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keinen:
Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule oder
Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder
Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache
erworben haben, eine Fachsprachprüfung ablegen. Die Entscheidung hierzu liegt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
• allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse auf mindestens gutem B2-Niveau
• erweiterte medizinisch-fachsprachliche Deutschkenntnisse
• gute Kenntnisse für die Durchführung einer zielgerichteten und patientengerechten Anamnese
• gute medizinische Dokumentationskenntnisse in deutscher Schriftsprache, eine deutliche Aussprache
Nein, es ist vereinbart, dass nur der Nachweis einer durch die jeweilige Ärztekammer durchgeführten bestandenen Fachsprachprüfung akzeptiert wird.
Die Fachsprachprüfung ist eine Einzelprüfung und nah am Alltag strukturiert. Es wird eine Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Krankenhausalltag oder der (haus-)ärztlichen Praxis simuliert. Die Prüfung basiert auf drei Prüfungsteilen je 20 Minuten:
1. Arzt-Patienten-Gespräch (Anamnesegespräch)
2. Schriftliche Dokumentation dieses Gesprächs
3. Arzt-Arzt-Gespräch (Patientenvorstellung und Beantwortung zugehöriger Fragen sowie Erläuterung gebräuchlicher medizinischer Fachbegriffe und deren deutsche Bezeichnung)
Mit der Fachsprachprüfung ist der Beweis über die für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorzulegen. Diese orientieren sich am Sprachniveau C1.
Die Prüfung dient vor allem der Überprüfung aller vier Sprachkompetenzen (Verstehen, Sprechen, Lesen, Schreiben). Das Fachwissen der Prüfungskandidaten wird in diesem Zusammenhang nicht überprüft.
Die Prüfungskomission besteht aus mindestens zwei Prüfern, wobei der eine von denen Arzt ist.
Die Prüfer nehmen die Bewertung der Prüfung nach einem einheitlichen, strukturierten Schema vor. Die sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen werden dabei anhand speziell entwickelter Bewertungskriterien für die drei Prüfungsteile beurteilt. Es können maximal 60 Punkte erreicht werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens 60 % der Gesamtpunktezahl bestanden ist.
Im Falle des Nichtbestehens kann die Fachsprachprüfung mehrmals wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt. Dabei ist jeweils die Gebühr erneut zu entrichten, nachdem man sich nochmals online und per Post angemeldet hat. Allerdings wird empfohlen, sich zunächst Zeit für die erneute Vorbereitung und die vom Prüfungsausschuss empfohlenen Nachbesserungen der Sprachkenntnisse zu nehmen, bevor man sich erneut anmeldet.
Nein. Sie können die Prüfung nur im Ganzen mit allen drei Prüfungsteilen wiederholen.
Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
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