Grundsätzlich müssen alle Ärzte bzw. Zahnärzte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keinen:
Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule oder
Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder
Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache
erworben haben, eine Fachsprachprüfung ablegen. Die Entscheidung hierzu liegt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.